Heizungsoptimierung
Ab 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich an Heizsystem gefördert. Grundage ist die Richtlinie über die Förderung der heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich.
Allgemeine Informationen
Um die Potenziale der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung von Gebäuden zu steigern gibt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ab August 2016 den Startschuss für die Förderung der Heizungsoptimierung. Dies erfolgt durch den Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen bzw. die Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der die Wärme im Gebäude optimal verteilt.
Das Förderprogramm hat zum Ziel die Heizungseigentümer durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu motivieren, ineffiziente Pumpen zu ersetzen und Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem durchzuführen. Es leistet somit einen wesentlichen Beitrag zu einer wirtschaftlichen und das Klima schonenden Wärmeversorgung des Gebäudebestandes in Deutschland.
Was wird gefördert?
Investitionen in folgende Tatbestände können gefördert werden:
- Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente
- Umwälzpumpen und
- Warmwasser-Zirkulationspumpen
- Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen
In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:- voreinstellbaren Thermostatventilen
- Einzelraumtemperaturreglern
- Strangventilen
- Technik zur Volumenstromregelung
- Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
- Pufferspeichern
- die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve
Bitte informieren Sie sich vor der Auswahl der Pumpen, ob diese die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Die Liste der förderfähigen Pumpen finden Sie hier.
Was wird nicht gefördert?
- Maßnahmen in Neubauten
- Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht
- die Anschaffung und die Installation gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen
- Eigenleistungen
- Nebenleistungen, wie z. B. Wandverkleidungsarbeiten, Entsorgungsleistungen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der nach Umsetzung der Maßnahmen und Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen an den Antragsteller überwiesen wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen (sofern die Bedingungen der „De-minimis“-Beihilfe erfüllt sind)
- freiberuflich Tätige
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).